Vertrag Zeltverleih
Zwischen
Dem Leihnehmer*in, (der unten seine*ihre Daten angiebt.) Und der
DPSG Aichach (im Folgenden Leihgeber genannt)
Oberes Tor
Stadtplatz 46
86551 Aichach
wird folgender Leihvertrag geschlossen
§ 1 Überlassung/Verwendung
1) Der Leihgeber stellt dem Leihnehmer unten angegebene Objekt/e leihweise zur Verfügung
2) An dem/den Leihobjekt/en dürfen keine irreversiblen Veränderungen vorgenommen werden.
3) Das/Die Leihobjekt/e darf/dürfen weder zur Nutzung an unberechtigte Dritte weitergegeben, noch vermietet oder verkauft werden
§ 2 Leihzeit
1) Die Leihzeit beginnt mit der Ausgabe der Leihobjekte durch den Leihgeber zum angegebenen Zeitpunkt mit dem Wiedereintreffen der Leihobjekte an einem vom Leihgeber bestimmten Aufbewahrungsort.
2) Wird das/die Leihobjekt/e nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt an den Leihgeber zurückgegeben, kann dem Leihnehmer vom Leihgeber der Gesamtwert des/der Leihobjekte/s in Rechnung gestellt werden. Bei verspäteter Rückgabe des/der Leihobjekte/s kann der Leihgeber dem Leihnehmer eine angemessene Entschädigungsgebühr in Rechnung stellen.
§ 3 Leihgebühr
1) Für den Verleih der/des Leihobjekte/s erhebt der Leihgeber für die Dauer der Leihzeit einmalig folgende mögliche Preise:
Jurten: 80€ (JA, J1, SGJ)
Kothen: 50€ (K90, K1, K2, K3)
Igel: 40€ (ab 3stk. Je 30€) (IG1, IG2, IG3, IG4, IG6, GIIG)
Küchenzelt 80€ (KÜZE)
Materialzelt 60€ (MAZE)
2) Personen aus unserem Pfadfinderstamm, dem Förderverein aber auch andere Vereine für deren Veranstaltungen leihen sich die Zelte kostenlos aus.
3) Die Leihgebühr ist bei der Rückgabe der Leihobjekte an den Leihgeber in voller Höhe in Bar zu entrichten, an uns zu überweisen oder per Paypal zu bezahlen:
IBAN: DE82 7205 1210 0000 0254 60
BIC: BAYLADEM1AIC
Inhaber: DPSG Aichach
Paypal: schneider.a.b@outlook.de
Verwendungszweck: "Zeltverleih, *Name Leihnehmer*"
§ 4 Sorgfaltspflicht/Haftung bei Schäden
1) Der Leihnehmer verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit dem/den Leihobjekt/en. Sollte das/die Leihobjekt/e beschädigt werden, haftet der Leihnehmer für den daraus entstandenen Schaden. Dies gilt auch für den Fall, dass das/die Leihobjekt/e verloren geht/gehen. Der Leihnehmer verpflichtet sich für ausreichenden Diebstahlschutz zu sorgen. Leihobjekte sind nur vollständig trocken zurückzugeben.
2) Jede Beschädigung oder Verlust des/der Leihobjekte/s ist dem Leihgeber sofort schriftlich anzuzeigen.
§ 5 Rücktritt
Der Leihgeber ist zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Vertragsbedingungen verletzt werden. Das/Die Leihobjekt/e ist/sind nach Rücktritt vom Vertrag unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen an den Leihgeber zurückzugeben.
§ 6 Zusätzliche Vereinbarungen
Werden unten angegeben
§ 7 Schlussbestimmung
Dieser Vertrag bleibt auch dann gültig, wenn sich einzelne Bestimmungen als ungültig erweisen sollten. Die betreffende Bestimmung ist dann so auszulegen, dass die mit ihr ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecke so weit wie möglich erreicht werden.
Kontakt:
Alexandra Schneider: 015732359238
Benedikt Schneider: 0176 56505746
Videoanleitungen:
Jurte: https://jurtenland.eu/content/die-jurte-aufstellen-ein-video
Kothe: https://jurtenland.eu/content/die-kohte-aufstellen